Dieselzuschlag
Sicherlich beobachten Sie die Preisentwicklung an den Tankstellen weiterhin mit ähnlicher Sorge wie wir. Als Transportunternehmer fällt ein Großteil der Kosten auf die Kraftstoffkosten. Diese stellen mittlerweile einen unkalkulierbaren Kostenfaktor dar. Seit vielen Jahren ist eine drastische Preissteigerung im Bereich der Rohölpreise zu verzeichnen. Die zukünftige Entwicklung ist schwer vorauszusehen, da steigende Kosten für Diesel und Benzin erheblichen Schwankungen unterliegen. Mit dem derzeit erreichten Preisniveau scheint das Ende der Preisspirale jedoch noch nicht erreicht. Die Berücksichtigung der jeweils aktuellen Rohölpreise in unsere Preiskalkulation ist unumgänglich, da wir diese Kostensteigerung nur zum Teil durch Rationalisierungsmaßnahmen auffangen konnten. Wir erwarten durch die Einführung der CO2 ‐Abgabe hier zudem eine weitere nicht unerhebliche Kostensteigerung, die sich ebenfalls auf die Berechnung des Dieselzuschlags auswirken wird. Der von uns ermittelte Satz liegt jedoch weiterhin weit unter den marktüblichen Zuschlägen und deckt lediglich die hier anfallenden Mehrkosten ab, sodass der Kostenvorteil unserer Kunden nach wie vor gegeben ist. Hierbei wird der Dieselzuschlag lediglich zu den Frachtraten hinzugerechnet, auf sonstige Leistungen erfolgt dieser nicht. Der Zuschlag wird immer rückwirkend für den vergangenen Monat ermittelt und orientieret sich an den Marktpreisen für Dieselkraftstoff, einzusehen auf der Internetseite www.bgl-ev.de/dieselpreisinformationen.
CO2 -‐ Aufschlag auf die LKW-‐Maut
Ab 01. Dezember 2023 ist in Deutschland für alle Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen zusätzlich zur bestehenden Maut ein CO2 ‐ Aufschlag zu entrichten. Dieser ist über unseren Standardtarif nicht mehr abgedeckt und wird zusätzlich zu unserer Standard ‐ Tarifkalkulation durch einen gestaffelten Zuschlag berücksichtigt, der unabhängig und zusätzlich zum Dieselzuschlag erhoben wird. Ab dem 01.12.2023 erheben wir entsprechend einen Zuschlag gestaffelt auf die jeweilige Rolle in Höhe von 6% bei Sendungen ab 1000 kg sowie 9% bei Sendungen ab 2500 kg frachtpflichtigem Gewicht.
Durch die Absenkung der Mautgrenze auch auf Fahrzeuge unter 7,5t fällt ab dem 01.April 2024 der Zuschlag auch für Frachten an, die mit kleineren Fahrzeugen befördert werden können. Da hier die bisherige Differenzierung aufgrund der Sendungsverteilungen in den jeweiligen Tarifzonen und Fahrzeugen nicht mehr möglich ist, weiten wir ab dem 01.04.2024 den Zuschlag in einheitlicher Höhe von 9% auf alle Sendungen aus.