Dieselzuschlag
Sicherlich beobachten Sie die Preisentwicklung an den Tankstellen weiterhin mit ähnlicher Sorge wie wir. Als Transportunternehmer fällt ein Großteil der Kosten auf die Kraftstoffkosten. Diese stellen mittlerweile einen unkalkulierbaren Kostenfaktor dar. Seit vielen Jahren ist eine drastische Preissteigerung im Bereich der Rohölpreise zu verzeichnen. Die zukünftige Entwicklung ist schwer vorauszusehen, da steigende Kosten für Diesel und Benzin erheblichen Schwankungen unterliegen. Mit dem derzeit erreichten Preisniveau scheint das Ende der Preisspirale jedoch noch nicht erreicht. Die Berücksichtigung der jeweils aktuellen Rohölpreise in unsere Preiskalkulation ist unumgänglich, da wir diese Kostensteigerung nur zum Teil durch Rationalisierungsmaßnahmen auffangen konnten. Wir erwarten durch die Einführung der CO2 ‐Abgabe hier zudem eine weitere nicht unerhebliche Kostensteigerung, die sich ebenfalls auf die Berechnung des Dieselzuschlags auswirken wird. Der von uns ermittelte Satz liegt jedoch weiterhin weit unter den marktüblichen Zuschlägen und deckt lediglich die hier anfallenden Mehrkosten ab, sodass der Kostenvorteil unserer Kunden nach wie vor gegeben ist. Hierbei wird der Dieselzuschlag lediglich zu den Frachtraten hinzugerechnet, auf sonstige Leistungen erfolgt dieser nicht. Der Zuschlag wird immer rückwirkend für den vergangenen Monat ermittelt und orientieret sich an den Marktpreisen für Dieselkraftstoff, einzusehen auf der Internetseite www.bgl-ev.de/dieselpreisinformationen.
Aktuelle Anpassung des Dieselpreises
Aufgrund der aktuellen Entwicklung durch den Irankrieg und dem damit verbundenen sprunghaften Anstieg des Dieselpreises in der vergangenen Woche sind auch wir leider gezwungen, einen Aufschlag auf den Dieselzuschlag zu berechnen. Zusätzlich zum weiterhin gültigen Dieselzuschlag rechnen wir ab KW 12 bis auf weiteres einen wöchentlich neu festgelegten Aufschlag von anfänglich 7%. Dieser wird nach den aktuellen Tankstellenpreisen festgelegt und bei Beruhigung der Preissituation wieder ausgesetzt. Bei der Berechnung des weiterhin erhobenen Dieselzuschlags wird dieser Wert berücksichtigt werden. Wir gehen hierbei davon aus, dass sich das Preisniveau in absehbarer Zeit wieder senkt. Als Grundlage gelten jeweils die durchschnittlichen Tankstellenpreise der Vorwoche.
CO2 - Aufschlag auf die LKW - Maut
Seit 01. Dezember 2023 ist in Deutschland für alle Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen zusätzlich zur bestehenden Maut ein CO2 ‐ Aufschlag zu entrichten. Dieser ist über unseren Standardtarif nicht mehr abgedeckt und wird zusätzlich zu unserer Standard ‐ Tarifkalkulation als Zuschlag berücksichtigt, der unabhängig und zusätzlich zum Dieselzuschlag erhoben wird. Durch die Absenkung der Mautgrenze auch auf Fahrzeuge unter 7,5t fällt ab dem 01.April 2024 der Zuschlag auch für Frachten an, die mit kleineren Fahrzeugen befördert werden können. Wir berechnen entsprechend einen Aufschlag in einheitlicher Höhe von 9% auf alle Sendungen.

